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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Cell Regeneration Management FlexCo, Clessgasse 22, 1210 Wien, FN 645916 b (im Folgenden „CRM“), als Betreiberin des Regenerative Medicine Center (RMC), sowie Behandlungsbedingungen der im RMC selbstständig tätigen Ärzt:innen.

Version 1.0 · Gültig ab: 1. Oktober 2026

 

TEIL I – Leistungen der CRM (Website, Ersteinschätzung, Organisation)

1. Geltungsbereich und Rollen

1.1. Die CRM betreibt die Website des RMC, die Online-Ersteinschätzung, die Kontakt- und Terminorganisation und unterstützt die im RMC tätigen Ärzt:innen administrativ.

1.2. Die CRM erbringt selbst keine ärztlichen Leistungen. Jede medizinische Beratung, Diagnose und Behandlung erfolgt ausschließlich durch die selbstständig tätigen Ärzt:innen in eigener fachlicher Verantwortung; der Behandlungsvertrag kommt unmittelbar zwischen Patient:in und Ärztin/Arzt zustande (Teil II).

1.3. Für Verbraucher:innen gelten die zwingenden Bestimmungen des KSchG; entgegenstehende Bestimmungen dieser AGB gelten insoweit nicht.

1.4. Vertragssprache ist Deutsch. Diese AGB sind auf der Website jederzeit abrufbar und speicherbar.

 

2. Online-Ersteinschätzung

2.1. Leistung. Die CRM bietet kostenlose Online-Ersteinschätzungen (derzeit für Kniebeschwerden und Haarausfall) an: ein Fragebogen und eine automatisiert, regelbasiert erstellte, unverbindliche Orientierung, ob eine ärztliche Vorstellung im RMC sinnvoll sein kann und ob regenerative Verfahren grundsätzlich in Betracht kommen könnten. Die Logik wurde ärztlich freigegeben; das Ergebnis ist dennoch keine Diagnose, keine Therapieempfehlung und begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Behandlung.

2.2. Voraussetzung. Die Ersteinschätzung setzt die Einwilligung in die Verarbeitung der Angaben zur Erstellung und Anzeige des Ergebnisses und zur Terminvorbereitung voraus (Datenschutzerklärung Punkt 5). Mit dem Absenden der Ersteinschätzung Knie oder Haare wird zur Verwaltung der Anfrage ein Kundendatensatz in unserem Shopsystem angelegt (Kontaktdaten und Anfrage-Kennzeichen, keine Gesundheitsangaben); Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

2.3. Nutzung. Nutzer:innen erklären, volljährig zu sein und die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten. Das Ergebnis darf nicht als Grundlage für eigenmächtige medizinische Entscheidungen (z. B. Absage einer geplanten Operation, Absetzen einer Therapie) verwendet werden; hierfür ist stets ärztlicher Rat einzuholen.

2.4. Kontakt danach. Nach dem Ergebnis können Nutzer:innen selbst einen Termin online buchen, anrufen, per E-Mail schreiben, einen Rückruf anfordern oder per WhatsApp schreiben. Mit der Rückrufanfrage willigen sie ein, zum gewählten Zeitfenster telefonisch kontaktiert zu werden; die Kommunikation über WhatsApp erfolgt ausschließlich auf Initiative der Nutzer:innen, Befunde werden darüber nicht übermittelt.

2.5. Verfügbarkeit und Speicherdauer. Die CRM bemüht sich um durchgehende Verfügbarkeit, schuldet diese aber nicht. Anfragen einschließlich der Fragebogen-Antworten werden 12 Monate nach Erstellung automatisch gelöscht, sofern keine Patientenbeziehung zustande kommt.

 

3. Terminorganisation

3.1. Termine in der Ordination werden über das externe Terminbuchungssystem Latido (ausschließlich Vor-Ort-Termine), telefonisch, per E-Mail oder WhatsApp vereinbart; für Latido gelten ergänzend dessen Nutzungsbedingungen. Telefonische oder Online-Konsultationen können ausschließlich telefonisch vereinbart werden.

3.2. Ein Termin gilt als vereinbart, sobald er durch das Buchungssystem bzw. die Ordination bestätigt wurde.

3.3. Die Terminvereinbarung begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Behandlung; diese richtet sich nach der ärztlichen Beurteilung (Teil II).

3.4. Das RMC ist keine Notfalleinrichtung; Website, E-Mail und Online-Funktionen sind für Notfälle ungeeignet – Notruf 144.

 

4. Haftung der CRM

4.1. Die CRM haftet nicht für ärztliche Leistungen; diese liegen in der Verantwortung der behandelnden Ärzt:innen.

4.2. Für die Online-Ersteinschätzung und digitale Inhalte haftet die CRM – außer bei Personenschäden sowie Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – nicht für Nachteile aus Entscheidungen, die Nutzer:innen ohne ärztliche Rücksprache auf Grundlage des Ergebnisses treffen.

4.3. Für Betriebsstörungen, höhere Gewalt und sonstige nicht zu vertretende Umstände übernimmt die CRM keine Haftung.

 

TEIL II – Behandlungsbedingungen der Ärzt:innen im RMC

5. Behandlungsvertrag

5.1. Der Behandlungsvertrag kommt unmittelbar zwischen Patient:in und der behandelnden Ärztin / dem behandelnden Arzt (derzeit Doz. Dr. Patrick Weninger, Facharzt für Unfallchirurgie sowie Orthopädie und Traumatologie – Gelenkmedizin; Dr. Lucia Dziubinski, Ärztin für Allgemeinmedizin – Haut) zustande, die ihre Leistungen in eigener Ordination und eigener fachlicher Verantwortung erbringen.

5.2. Der Behandlungsvertrag umfasst Beratung, Aufklärung, Diagnostik, Therapie und Dokumentation nach den gesetzlichen Vorgaben. Welche Maßnahmen medizinisch geeignet sind, entscheidet die Ärztin / der Arzt.

5.3. Vor jeder Behandlung erfolgt eine ärztliche Aufklärung über Art, Umfang, Risiken, Alternativen und Erfolgsaussichten; die Einwilligung wird auf den vorhandenen Aufklärungsbögen dokumentiert. Regenerative Verfahren (u. a. körpereigene Stammzellen, Exosomen, PRP) sind individuelle Behandlungen; ein bestimmter Erfolg wird nicht zugesichert.

5.4. Foto- und Videodokumentation erfolgt ausschließlich zu medizinischen Dokumentationszwecken und nur mit gesonderter Einwilligung; eine Verwendung zu Werbezwecken findet nicht statt.

5.5. Die Leistungen richten sich an volljährige Personen; Minderjährige werden durch Erziehungsberechtigte vertreten.

 

6. Honorare, Preise, Umsatzsteuer

6.1. Die Leistungen sind Privatleistungen. Verträge mit gesetzlichen Krankenversicherungsträgern bestehen nicht; eine Erstattung durch ÖGK/SVS/BVAEB erfolgt für regenerative Verfahren in der Regel nicht. Private Zusatzversicherungen übernehmen Kosten je nach Tarif ganz oder teilweise; die Klärung obliegt dem:der Patient:in. Honorarnoten werden versicherungstauglich (mit Diagnose und Leistungspositionen) ausgestellt.

6.2. Die Erstbefundung (Erstgespräch mit Untersuchung in der Ordination) sowie eine telefonische oder Online-Erstkonsultation kosten jeweils 180 €. Die Honorare für Behandlungen ergeben sich aus der Preisliste in der Ordination und auf der Website sowie dem individuellen Kostenplan.

6.3. Ärztliche Heilbehandlungen sind umsatzsteuerbefreit; Leistungen ohne therapeutisches Ziel (insbesondere ästhetische Haut- und Haarbehandlungen sowie Longevity-Infusionen) unterliegen der Umsatzsteuer – angegebene Preise verstehen sich inkl. USt.

6.4. Kostenvoranschläge beruhen auf dem bekannten Befund; übersteigen die voraussichtlichen Mehrkosten den Voranschlag um mehr als 15 %, wird der:die Patient:in vor Durchführung informiert und um Zustimmung ersucht.

6.5. Zusätzliche Leistungen Dritter (Labor, Bildgebung) werden gesondert verrechnet.

 

7. Zahlung

7.1. Beratungsgespräche und Erstbefundung in der Ordination sind unmittelbar nach dem Termin bar, mit Bankomat- oder Kreditkarte zu bezahlen.

7.2. Behandlungen der regenerativen Medizin sowie telefonische oder Online-Konsultationen (180 €) sind per Vorabüberweisung zu bezahlen; das Honorar muss spätestens 5 Werktage vor dem Termin bzw. vor der ersten Sitzung am Konto eingelangt sein. Andernfalls kann der Termin nicht gehalten werden.

7.3. Bei Behandlungen mit mehreren Sitzungen wird vorab ein schriftlicher Kostenplan erstellt; das Gesamthonorar ist vor der ersten Sitzung fällig. Bei vorzeitigem Abbruch durch den:die Patient:in werden bereits erbrachte Sitzungen sowie bereits aufbereitetes, patientenspezifisches Material (Zellpräparate) einbehalten; für nicht erbrachte Sitzungen erfolgt eine anteilige Rückerstattung.

7.4. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen (4 % p. a. gegenüber Verbraucher:innen) und Mahnspesen von 5 € je Mahnung verrechnet.

 

8. Termine, Absagen, Ausfallhonorar

8.1. Termine können bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt kostenlos abgesagt oder verschoben werden (telefonisch, per E-Mail oder über den Link in der Terminbestätigung).

8.2. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen ohne Absage wird ein Ausfallhonorar von 90 € (50 % der Erstbefundung) verrechnet; bei Behandlungsterminen mit bereits aufbereitetem patientenspezifischem Material zusätzlich die tatsächlich angefallenen Materialkosten.

8.3. Das Ausfallhonorar entfällt, wenn der:die Patient:in die Verhinderung nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit mit ärztlicher Bestätigung) oder der Termin anderweitig vergeben werden kann.

8.4. Bei ärztlicher Verhinderung werden Termine kostenfrei verschoben.

 

9. Mitwirkung und Nachsorge

9.1. Patient:innen machen vollständige und wahrheitsgemäße Angaben (Vorerkrankungen, Medikamente, Allergien, Diagnosen, frühere Behandlungen) und bringen vorhandene Befunde (insbesondere MRT-/Röntgenbilder samt Befundbericht) zum Termin mit.

9.2. Die ausgehändigten Nachsorge- und Verhaltensempfehlungen sind zu befolgen; die Nichtbefolgung kann den Behandlungserfolg beeinträchtigen.

9.3. Änderungen der Kontaktdaten sind mitzuteilen.

 

10. Verschwiegenheit, Datenschutz, Kommunikation

10.1. Ärzt:innen und Mitarbeitende unterliegen der ärztlichen Verschwiegenheit.

10.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach der Datenschutzerklärung des RMC.

10.3. Patient:innen nehmen zur Kenntnis, dass E-Mail keine gesicherte Übertragung gewährleistet; Befunde und Diagnosen werden nicht per E-Mail oder Messenger übermittelt, sofern nicht ausdrücklich ein gesicherter Weg vereinbart ist. Terminerinnerungen per E-Mail/SMS erfolgen im Rahmen der Vertragsabwicklung.

 

11. Haftung

11.1. Für ärztliche Leistungen gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen; haftende Vertragspartnerin bzw. haftender Vertragspartner ist die behandelnde Ärztin / der behandelnde Arzt.

11.2. Ein bestimmtes Behandlungsergebnis wird nicht geschuldet; der Erfolg hängt von Ausgangssituation, biologischen Faktoren, Vorerkrankungen, Lebensstil und Mitwirkung ab.

 

12. Schlussbestimmungen (Teil I und II)

12.1. Es gilt österreichisches Recht unter Beachtung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.

12.2. Für Verbraucher:innen mit Wohnsitz in Österreich ist das Gericht zuständig, in dessen Sprengel sie ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beschäftigungsort haben (§ 14 KSchG); Erfüllungsort ist Wien.

12.3. Die CRM und die Ärzt:innen sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen; Patient:innen können sich an die Wiener Patient:innen- und Pflegeanwaltschaft wenden.

12.4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12.5. Diese AGB sind vor Online-Buchung abrufbar; bei Online-Buchungen bestätigen Patient:innen per Checkbox deren Kenntnisnahme. Ergänzend gelten die Datenschutzerklärung und die Aufklärungs- und Einwilligungsunterlagen der jeweiligen Behandlung.

Diese AGB treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft.

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